Schulordnung
Die Aktuelle Schulordnung:
H a u s o r d n u n g
der
Carl-Sonnenschein-Realschule
Wennviele Menschen aufeinander treffen, braucht man Regeln, um ein harmonisches Miteinanderzu gewährleisten. Ziel unserer Hausordnung ist es, durch Vorgabe bestimmter Regeln,die für alle Schüler1 verbindlich sind, ein hohes Maß an Sicherheitfür jeden Einzelnen im Schulalltag und Freude an Schule zu erzeugen. Hinzukommt ein höflicher und respektvoller Umgang, der für alle selbstverständlichsein sollte; dazu gehört auch der pflegliche Umgang mit jeglichemSchuleigentum.
ZurEinhaltung dieser Regeln übernehmen die Schüler unserer SchuleVerantwortung füreinander. Entsprechend ist auch das „Nichtverraten“ (Decken)von regelwidrigem Verhalten an unserer Schule nicht erwünscht bzw. kann nichtgeduldet werden und wird ggf. auch mit kollektiven (=gemeinsamen) Erziehungs-oder Ordnungsmaßnahmen geahndet.
Alle im Nachfolgendenaufgeführten, erwünschten Verhaltensweisen bilden die Grundlage für dieRegelung eines harmonischen und fairen Miteinanders in unserer Schule.
Außerdem ermöglicht dieEinhaltung der Regeln ein erfolgreiches und konzentriertes Lernen für alle;Frischluft und Bewegung in den großen Pausen wirken enorm lernfördernd.
Handys oder Musik-Player lenkennachweislich vom Lernen ab und stören die Konzentration. Da darüber hinausHandys, i-Phones usw. für Mobbing u. ä. missbraucht werden können, ist dieBenutzung dieser Geräte nicht gestattet.
Des Weiteren sind die Zieledieser Vorgaben die Unfallverhütung und die Erhaltung aller schulischen Anlageneinschließlich Inventar und das Einhalten versicherungstechnischer Vorgaben.
I. Allgemeines
DenAnweisungen des gesamten Schulpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Für dieSportstätten und Fachräume gelten zusätzliche Regeln, die hier nicht aufgeführtsind.
II. Verhalten im Unterricht
- Die pünktliche und regelmäßige Teilnahme am Unterricht und an allen anderen Unterrichtsveranstaltungen ist Pflicht.
- Im Unterricht tragen wir keine Kopfbedeckungen, essen und trinken nicht sowie kauen kein Kaugummi oder lutschen Bonbons.
- Der Unterricht beginnt mit dem jeweils zutreffenden Klingelzeichen. Die Schüler befinden sich an ihrem Platz, die Unterlagen für die nächste Stunde liegen auf dem Tisch bereit.
- Ist ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse, meldet sich der Klassensprecher oder Vertreter im Sekretariat.
- Der Lehrer beendet die Unterrichtsstunde und nicht der Schulgong. Entsprechend packen die Schüler erst zusammen und stehen auf, wenn der Lehrer sie dazu auffordert.
(1 Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf dieweibliche Form verzichtet. Selbstverständlich schließen die Bezeichnungen Schüler respektive Lehrer auchdie weiblichen Mitglieder unserer Schulgemeinschaft mit ein.)
III.Unterrichtsräume
- Die Schüler betreten das Schulgebäude erst um 7.45 Uhr mit dem ersten Klingelzeichen. Fahrschüler können bis 7.40 Uhr im Gebäude bleiben.
- Nach Unterrichtsende sind die Fenster zu schließen und die Stühle hochzustellen, die Klassen- und Fachräume sind in aufgeräumtem Zustand zu verlassen.
- In den Unterrichtsräumen wird der anfallende Müll in den entsprechenden Behältern vorsortiert. Sind die Mülleimer voll, werden sie vom Ordnungsdienst der Klasse in die dafür vorgesehenen Behältern in der Aula entleert.
- Verunreinigungen und Beschädigungen sind auf jeden Fall zu vermeiden. Sollte es dennoch passieren, ist unverzüglich der Hausmeister bzw. die Sekretärin oder die Schulleitung zu benachrichtigen.
- Alle in den Unterrichtsräumen befindlichen Möbel, Gegenstände, Geräte, Bücher usw. sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Gleiches gilt für die Flure, Aula, Toiletten und Außenanlagen sowie für das Eigentum der Mitschüler.
- Jacken und Mäntel gehören an die Flurgarderobe und nicht in den Unterrichtsraum.
IV.Pausenordnung
- In den Fünf-Minuten-Pausen bleiben die Schüler in ihrem Klassenraum. Das Sitzen und Klettern auf den Fensterbänken ist dabei untersagt.
- Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schüler unverzüglich und auf direktem Weg die Klasse und das Gebäude. Bei Regen steht die Aula zur Verfügung. Die Entscheidung darüber trifft der aufsichtführende Lehrer.
- Die Toiletten werden nur für den Toilettengang aufgesucht und danach direkt wieder verlassen.
- Müssen die Schüler nach der großen Pause die Räumlichkeiten wechseln, so dürfen sie ihre Schultaschen nur vor dem soeben verlassenen Klassenraum oder in der Aula deponieren. Kommen die Schüler von außerschulischem Unterricht wie z.B. vom Sport zur Pause zurück, so können sie ihre Taschen nur in der Aula deponieren und gehen dann sofort zurück auf den Schulhof.
- Das Werfen von Gegenständen (z.B. Kastanien, Eicheln, Flaschen) und Schneebällen ist verboten.
- Das Betreten der ummauerten Hochbeete und weiteren Grünanlagen als auch der Aufenthalt im Bereich der Fahrradständer und des Parkplatzes sowie das Verlassen des Schulhofes ist untersagt.
- Die Benutzung von MP3-Playern ist nur auf dem Schulhof gestattet; dieses gilt nicht für ein MP3- fähiges Handy oder i-Phone.
- Schüler, die nach den großen Pausen Sportunterricht haben, bleiben bis zum Klingeln auf dem Schulhof und dürfen erst dann zur Halle gehen bzw. fahren.
- Der Verwaltungstrakt darf nur zum Ende der großen Pausen aufgesucht werden; und dann auch nur, wenn sich das Anliegen nicht anders lösen lässt.
V. Schulgelände
- Auf dem gesamten Schulgelände und im direkten Umfeld der Schule sowie auf allen Schulveranstaltungen herrscht absolutes Rauchverbot für alle Schüler. Es wird erwartet, dass das Rauchen auch auf dem Schulweg unterbleibt.
- Auf dem gesamten Schulgelände ist- auch in den Pausen- die Nutzung eines Handys nicht erlaubt.
- Das Konsumieren von alkoholischen Getränken und Drogen ist verboten.
- Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit nicht ohne Aufsicht oder Erlaubnis eines Lehrers verlassen werden.
- Schulfremde Personen bzw. Schüler haben ohne besondere Erlaubnis keinen Zutritt.
VI. Mitbringen von Gegenständen
- Die Schule haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Gegenstände, welche die Schüler mitbringen. Größere Geldbeträge, Wertsachen und auch Handys sollten möglichst zu Hause bleiben.
- Gefährliche Gegenstände und Stoffe (Waffen, Chemikalien, Laserpointer, Feuerwerkskörpern usw.) sowie Drogen und alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. Sie werden ansonsten einbehalten und ggf. vernichtet.
- Sämtliche privaten Tonträger und Abspielgeräte sowie Computerspiele sind im Schulgebäude ausgeschaltet in der Tasche zu lassen, für Handys gilt das für das gesamte Schulgelände. Bei Benutzung wird der entsprechende Gegenstand eingezogen. Die Schulleitung entscheidet über die Rückgabe; Handys können am gleichen Tag nur von den Eltern bei der Schulleitung abgeholt werden.
VII.Schulweg
1. Als Schulweg gilt der direkte Weg von der Wohnung zur Schule und zurück.Dazu zählt auch der direkte Weg von der Schule zur Sporthalle und zurück, dervon den Schülern genutzt werden muss. Nur auf diesem Weg sind die Schülerunfallversichert.
2. Zum Sportunterricht zur dritten Stunde gehen alle Schüler zu Fuß.
3. Den Anweisungen der Schülerlotsen ist unbedingt zu folgen.
4. Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des Schulhofes mit dem Fahrradverboten. Fahrräder müssen zu den Einstellplätzen geschoben werden, sobald dasSchulgelände erreicht wird.
5. Jeder Schüler benutzt nur seinen eigenen Stellplatz für das Rad.
6. Vor Unterrichtsbeginn sind die Eingangsbereiche zur Schule stets frei zuhalten.
VIII.Entschuldigungen, Beurlaubungen
1. Bei Erkrankungen ist die Schule sofort telefonisch zu benachrichtigen.Nach dem Gesunden ist das Fehlen von den Erziehungsberechtigten schriftlich zuentschuldigen.
2. Nach Erkrankungen während der Unterrichtszeit darf der Schüler die Schule nur inBegleitung von Eltern, Nachbarn usw. verlassen.
3. Die Befreiung vom Sportunterricht kann bei Dauer nur durch einärztliches Attest erfolgen. Die Befreiung heißt aber nicht unterrichtsfrei;diese Entscheidung liegt beim Sportlehrer.
4. Arzttermine sind außerhalb der Unterrichtszeiten zu legen.
5. Bei Versäumnis einer Klassenarbeit wird diese am ersten oder zweiten Tagnach Wiedererscheinen nachgeholt. Hierüber entscheidet allein der Fachlehrer.
6. Bei gewünschten Beurlaubungen müssen die Erziehungsberechtigten im Vorfeld und rechtzeitig einen Antragmit Angabe von Termin und Anlassschriftlich oder mündlich beim Klassenlehrer stellen.
IX. Verstöße gegen die Hausordnung
Bei Verstößengegen die Hausordnung werden entsprechende pädagogische/
disziplinarische Maßnahmen ergriffen.
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